AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Belgium Container Trading BV mit Handelsnamen acm-container

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen("Allgemeine Geschäftsbedingungen") gelten für die Belgium Container Trading BV, Nieuwelandenweg 5, 2030 Antwerpen, Belgium (BTW-nr.: BE0810 650 972) ("Belgium Container Trading BV").


Artikel 1 - Definitionen

Abnehmer: die Partei, mit der Belgium Container Trading BV einen Vertrag eingeht

Parteien: Belgium Container Trading BV und der Abnehmer gemeinsam

Vertrag: der zwischen Belgium Container Trading BV und dem Abnehmer geschlossene Verkaufs- bzw. Mietvertrag: der/die Container

der/die Container, Büro-Units und weitere Containersysteme, deren Ausrüstung, Bauteile, Inventar und Installationen sowie alle damit verbundenen Produkte und

Dienstleistungen, wie von Belgium Container Trading BV im Vertrag (und in den entsprechenden Anlagen) näher erläutert;

Lieferung

der Zeitpunkt, zu dem der Besitz bzw. das Nutzungsrecht an dem/den Container(n) gemäß dem Kauf- oder Mietvertrag von Belgium Container Trading BV auf den Abnehmer übertragen wird bzw. wenn der/die Container zur Übergabe verfügbar ist/sind oder bereitsteht/bereitstehen

Mietdauer

der Zeitraum zwischen dem Lieferdatum und dem Tag nach Rückgabe des/der Container(s) an Belgium Container Trading BV;

Containerprojekte

die Durchführung oder der Bau von Container-Sonderanfertigungen durch Belgium Container Trading BV im Auftrag des Abnehmers, insbesondere der Entwurf, der Auf- oder Umbau, die Einrichtung und Aufstellung, die Verbindung des/der Container oder die Nutzbar- bzw. Verfügbarmachung für bestimmte Zwecke;


Artikel 2 – Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen von Belgium Container Trading BV, sofern von den Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Wenn der Abnehmer in seinem Auftrag, seiner Auftragsbestätigung oder in einer Mitteilung, die eine Annahme bezweckt, Bestimmungen oder Bedingungen aufnimmt, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder darin nicht enthalten sind, sind diese für Belgium Container Trading BV nur dann verbindlich, wenn und soweit Belgium Container Trading BV diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat.

Artikel 3 – Angebote und Preise

Alle Angebote von Belgium Container Trading BV sind freibleibend. Belgium Container Trading BV ist erst dann gebunden, wenn sie einen Auftrag schriftlich bestätigt hat oder mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat. Alle Preise verstehen sich ab Lager/Standort von Belgium Container Trading BV, sofern nicht anders angegeben, und zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben. Transportkosten sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht anders vereinbart.


Artikel 4 – Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager/Standort von Belgium Container Trading BV, sofern nicht anders vereinbart. Der Abnehmer ist verpflichtet, den/die Container bei Lieferung oder zu dem Zeitpunkt, zu dem diese ihm zur Verfügung gestellt werden, in Empfang zu nehmen. Nimmt der Abnehmer die Lieferung nicht an oder holt er den/die Container nicht ab, werden die daraus entstehenden Lagerkosten dem Abnehmer in Rechnung gestellt.

Artikel 5 – Eigentumsvorbehalt

Alle von Belgium Container Trading BV gelieferten Container bleiben Eigentum von Belgium Container Trading BV, bis der Abnehmer alle Verpflichtungen aus allen mit Belgium Container Trading BV geschlossenen Verträgen vollständig erfüllt hat. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Container zu verpfänden oder in irgendeiner Weise zu belasten.


Artikel 6 – Mängelrüge

Der Abnehmer ist verpflichtet, die gelieferten Container bei der Lieferung zu untersuchen. Etwaige Mängel sind Belgium Container Trading BV innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als vom Abnehmer genehmigt.

Artikel 7 – Zahlung

Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Abnehmer ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet Belgium Container Trading BV Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Monat auf den ausstehenden Betrag. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Belgium Container Trading BV zur Beitreibung ihrer Forderungen aufwenden muss, gehen zu Lasten des Abnehmers.


Artikel 8 – Haftung

Die Haftung von Belgium Container Trading BV ist auf den Rechnungswert der betreffenden Lieferung beschränkt. Belgium Container Trading BV haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung.

Artikel 9 – Miete

Bei Mietverträgen ist der Abnehmer verpflichtet, den/die Container in gutem Zustand zu halten und am Ende der Mietdauer in dem Zustand zurückzugeben, in dem er/sie empfangen wurde(n), normale Abnutzung ausgenommen. Der Abnehmer haftet für alle Schäden am/an den Container(n) während der Mietdauer.


Artikel 10 – Aussetzung, Kündigung und Beendigung


Belgium Container Trading BV ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag vollständig und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder den Vertrag zu beenden und den/die Container zurückzunehmen oder zurücknehmen zu lassen, falls: (i) der Abnehmer mit der Erfüllung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten in Verzug gerät; ii) Tatsachen oder Umstände, die Belgium Container Trading BV nach Vertragsabschluss bekannt werden, zu berechtigten Befürchtungen Anlass geben, dass der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird; iii) der Abnehmer versäumt, die für die Erfüllung seiner Vertragspflichten vereinbarten Sicherheiten zu leisten; (iv) der Abnehmer gegen eine ihm auferlegte gesetzliche Pflicht verstößt; (v) Der Abnehmer für zahlungsunfähig erklärt wird, dem Abnehmer Zahlungsaufschub gewährt, er einer Umschuldungsregelung im Rahmen des Gesetzes zur Umschuldung für natürliche Personen (Wet Schuldsanering natuurlijke personen) unterliegt oder diese beantragt, oder Vermögensgegenstände des Abnehmers oder der/die Container beschlagnahmt werden; (vi) (das Unternehmen des) der Abnehmer(s) aufgelöst wird, die Geschäftstätigkeit einstellt oder nicht mehr existiert; (vii) die Kontrolle über den Abnehmer oder sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon auf einen oder mehrere andere übertragen werden; (viii) der Abnehmer den/die Container für einen anderen Zweck als den ihrer Bestimmung verwenden lässt; (ix) bei Verlust der/des Container(s), unabhängig von der Ursache; (x) Umstände eintreten, gleichgültig ob nach ausländischem Recht oder nicht, die sich für den Abnehmer mit den oben erwähnten Umständen vergleichbar auswirken.

Des Weiteren ist Belgium Container Trading BV zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn Umstände eintreten, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder wenn die Erfüllung nach Maßstäben von Redlichkeit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Fortführung des Vertrages billigerweise unzumutbar machen.

Bei Beendigung oder Kündigung des Vertrages werden die Ansprüche von Belgium Container Trading BV dem Abnehmer gegenüber unmittelbar fällig. Falls Belgium Container Trading BV die Pflichterfüllung aussetzt, bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche bestehen.

Artikel 11 – Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen der Vertragsparteien unabhängigen Umstände, die eine Erfüllung der vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise verhindern oder wodurch eine Erfüllung der vertraglichen Pflichten billigerweise nicht zumutbar ist. Zur höheren Gewalt zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Geiselnahme, Kriegshandlungen, Brand, Wasserschaden und extreme Wetterbedingungen wie Überschwemmungen, Sturm, Orkan, Blitzeinschlag u. dgl., Streik, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Defekte an Maschinen und Anlagen, Störungen in der Energieversorgung, einschränkende Behördenentscheidungen, fehlende behördliche Genehmigungen, terroristische Handlungen oder deren Folgen sowie Mängel bei der Ausführung durch Dritte - unabhängig davon, ob sie zurechenbar sind oder nicht - die Belgium Container Trading BV daran hindern, ihren Verpflichtungen gegenüber dem Abnehmer nachzukommen. Hat Belgium Container Trading BV ihre Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Eintritts eines derartigen Umstandes gemäß diesem Vertrag bereits teilweise erfüllt oder kann diese teilweise erfüllen und der bereits erfüllte bzw. zu erfüllende Teil kann eigenständig bewertet werden, ist Belgium Container Trading BV berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Abnehmer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.


Artikel 12 – Rechtsstreitigkeiten und Anwendbares Recht

Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden ausschließlich dem Gericht vorgelegt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sitz von Belgium Container Trading BV fällt. Belgium Container Trading BV ist jedoch berechtigt, den Rechtsstreit einem anderen Gericht vorzulegen, das nach dem Gesetz oder den Verträgen zuständig ist. Jeder zwischen Belgium Container Trading BV und dem Abnehmer geschlossener Vertrag unterliegt dem belgischen Recht.