Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag , an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (acm Abfall-&Containerservice Moers GmbH, Sigsfeldstarße 16, 52078 Aachen, Deutschland, angebot@acm-container.de, Telefon: 0241/ 958 74 994) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren ab. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von 700 Euro EUR. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
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Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An acm Abfall-&Containerservice Moers GmbH, Sigsfeldstarße 16, 52078 Aachen, Deutschland, angebot@acm-container.de – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden – Bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum |
Widerrufsbelehrung erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter
HO ACM B.V. gewährleistet, dass der/die Container zum Zeitpunkt der Lieferung die vereinbarten Spezifikationen sowie die branchenüblichen Anforderungen und Standards erfüllt/erfüllen und er/sie frei von Mängeln aufgrund von Material- oder Fertigungsfehlern ist/sind (die „Garantie“). HO ACM B.V. garantiert ausdrücklich keine(n) spezielle(n) Qualität, Funktion, Zweck oder (besondere) Anwendungsmöglichkeit des/der Container(s).
Die Garantie ist ausdrücklich bis auf den Zeitpunkt der Lieferung und, gegebenenfalls auf den Umfang und die Dauer der Garantie des Herstellers des/der Container(s) gegenüber HO ACM B.V. beschränkt.
Die Garantie gilt nicht: (i) für Fehler oder Mängel, die sich auf geringe, marktakzeptable oder technisch bedingte Abweichungen in Bezug auf Qualität, Farbe, Maß- und/oder Gewichtsangaben beziehen; (ii) für gesonderte Bauteile oder Einrichtungen, die zu dem/den Container(n) gehören; (iii) für Mängel, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäße oder unzulässige Verwendung oder Bewirtschaftung unter Nichtbeachtung der Anweisungen von HO ACM B.V. zurückzuführen sind; (iv) für gelieferte gebrauchte, d. h., nicht neue Container. Diese werden in dem Zustand geliefert, in dem sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses waren.
Sollte(n) der/die gelieferte(n) Container nicht den Garantiebestimmungen entsprechen und der Abnehmer reklamiert innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Frist, ist HO ACM B.V. nur nach eigenem Ermessen verpflichtet, die Container zu ersetzen oder reparieren zu lassen. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs im Sinne von Art. 7:5 des BW (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch "Verbrauchsgüterkauf") gelten die Rechte und Ansprüche, die dem Abnehmer aufgrund dieses Artikels zustehen, unbeschadet der dem Abnehmer gesetzlich zuerkannten Rechte und Ansprüche.
Artikel 8 – Haftung und Freistellung
Jegliche Haftung von HO ACM B.V. gegenüber dem Abnehmer ist für Schäden aufgrund eines Sachverhalts im Sinne von Art. 7 Abs. 3 ausgeschlossen und beschränkt sich in jedem Fall auf die Haftung für unmittelbare Schäden, die nach dem Ermessen von HO ACM B.V. auf den Ersatz oder die Reparatur des/der möglicherweise beschädigten Container(s) oder auf die Rückerstattung des gezahlten Miet- oder Kaufpreises oder eines anteiligen Teils davon begrenzt ist. Die Gesamthaftung von HO ACM B.V. ist jederzeit auf den Betrag, den die Versicherung von HO ACM B.V. für den jeweiligen Fall übernimmt, und, sofern der Schaden nicht versicherungsmäßig gedeckt ist, auf die Höhe des vereinbarten Kauf- oder Mietpreises über die
Höchstdauer von einem Jahr, maximal jedoch auf EUR 100.000 begrenzt.
- Sollte eine Bestimmung aus dem Vertragsrecht in Bezug auf den See- oder Straßentransport von Gütern HO ACM B.V. ganz oder teilweise mit Schadensersatzzahlungen belegen, errechnet sich dieser Schadensersatz aus dem wirtschaftlichen Wert des/der Container(s) am Ort und zum Zeitpunkt der Lieferung.
- HO ACM B.V. ist in keinem Fall für indirekte Schäden haftbar, wie Folgeschäden, entgangener Gewinn, Verladeschäden oder -verluste, entgangene Einsparungen oder Verluste auf Grund von Betriebsunterbrechung.
- Der Abnehmer hält HO ACM B.V. frei von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf diesen (bzw. die Erfüllung dieses) Vertrag(s) und den Einsatz und die Bestimmung des/der Container(s), unabhängig davon, wie und von wem auch immer diese verursacht wurden. Dazu zählen auch Forderungen im Hinblick auf den Transport des/der Container(s) und dessen/deren Inhalt auf öffentlichen Straßen, Wasserstraßen und offener See.
Artikel 9 - Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertrages voneinander oder von einer anderen Quelle erhalten haben. Als vertraulich gelten Informationen, die von einer Vertragspartei als vertraulich bezeichnet werden oder wenn sich dies aus der Art der Informationen oder dem Vertrag ergibt. Die in Artikel 9 genannte Geheimhaltungspflicht gilt nicht für vertrauliche Informationen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind.
Artikel 10 – Aussetzung, Kündigung und Beendigung
HO ACM B.V. ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag vollständig und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder den Vertrag zu beenden und den/die Container zurückzunehmen oder zurücknehmen zu lassen, falls: (i) der Abnehmer mit der Erfüllung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten in Verzug gerät; ii) Tatsachen oder Umstände, die HO ACM B.V. nach Vertragsabschluss bekannt werden, zu berechtigten Befürchtungen Anlass geben, dass der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird; iii) der Abnehmer versäumt, die für die Erfüllung seiner Vertragspflichten vereinbarten Sicherheiten zu leisten; (iv) der Abnehmer gegen eine ihm auferlegte gesetzliche Pflicht verstößt; (v) Der Abnehmer für zahlungsunfähig erklärt wird, dem Abnehmer Zahlungsaufschub gewährt, er einer Umschuldungsregelung im Rahmen des Gesetzes zur Umschuldung für natürliche Personen (Wet Schuldsanering natuurlijke personen) unterliegt oder diese beantragt, oder Vermögensgegenstände des Abnehmers oder der/die Container beschlagnahmt werden; (vi) (das Unternehmen des) der Abnehmer(s) aufgelöst wird, die Geschäftstätigkeit einstellt oder nicht mehr existiert; (vii) die Kontrolle über den Abnehmer oder sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon durch eine Fusion im Sinne des EWR-Beschlusses über die Verschmelzungsregeln 2015, unabhängig davon, ob solche Verhaltensregeln in dem betreffenden Fall gelten oder nicht, auf einen oder mehrere andere übertragen werden (außer durch Tod) oder auf einen oder mehrere andere übergehen; (viii) der Abnehmer den/die Container für einen anderen Zweck als den ihrer Bestimmung verwenden lässt; (ix) bei Verlust der/des Container(s), unabhängig von der Ursache; (x) Umstände eintreten, gleichgültig ob nach ausländischem Recht oder nicht, die sich für den Abnehmer mit den oben erwähnten Umständen vergleichbar auswirken.
Des Weiteren ist HO ACM B.V. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn Umstände eintreten, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder wenn die Erfüllung nach Maßstäben von Redlichkeit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Fortführung des Vertrages billigerweise unzumutbar machen.
Bei Beendigung oder Kündigung des Vertrages werden die Ansprüche von HO ACM B.V. dem Abnehmer gegenüber unmittelbar fällig. Falls HO ACM B.V. die Pflichterfüllung aussetzt, bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche bestehen.
Artikel 11 – Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen der Vertragsparteien unabhängigen Umstände, die eine Erfüllung der vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise verhindern oder wodurch eine Erfüllung der vertraglichen Pflichten billigerweise nicht zumutbar ist. Zur höheren Gewalt zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Geiselnahme, Kriegshandlungen, Brand, Wasserschaden und extreme Wetterbedingungen wie Überschwemmungen, Sturm, Orkan, Blitzeinschlag u. dgl., Streik, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Defekte an Maschinen und Anlagen, Störungen in der Energieversorgung, einschränkende Behördenentscheidungen, fehlende behördliche Genehmigungen, terroristische Handlungen oder deren Folgen sowie Mängel bei der Ausführung durch Dritte - unabhängig davon, ob sie zurechenbar sind oder nicht - die HO ACM B.V. daran hindern, ihren Verpflichtungen gegenüber dem Abnehmer nachzukommen. Hat HO ACM B.V. ihre Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Eintritts eines derartigen Umstandes gemäß diesem Vertrag bereits teilweise erfüllt oder kann diese teilweise erfüllen und der bereits erfüllte bzw. zu erfüllende Teil kann eigenständig bewertet werden, ist HO ACM B.V. berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Abnehmer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.