AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HO ACM B.V. mit Handelsnamen acm-conatiner

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen(“Allgemeine Geschäftsbedingungen”) gelten für die HO ACM B.V., Herengracht 420 1017 BZ Amsterdam Niederlande mit Niederlassung Sigsfeldstraße 16, 52078 Aachen, Deutschland (“HO ACM B.V.”).

 

Artikel 1 - Definitionen

Abnehmer: die Partei, mit der HO ACM B.V. einen Vertrag eingeht

Parteien: HO ACM B.V. und der Abnehmer gemeinsam

Vertrag: der zwischen HO ACM B.V. und dem Abnehmer geschlossene Verkaufs- bzw. Mietvertrag: der/die Container

der/die Container, Büro-Units und weitere Containersysteme, deren Ausrüstung, Bauteile, Inventar und Installationen sowie alle damit verbundenen Produkte und

Dienstleistungen, wie von HO ACM B.V. im Vertrag (und in den entsprechenden Anlagen) näher erläutert;

Lieferung

der Zeitpunkt, zu dem der Besitz bzw. das Nutzungsrecht an dem/den Container(n) gemäß dem Kauf- oder Mietvertrag von HO ACM B.V. auf den Abnehmer übertragen wird bzw. wenn der/die Container zur Übergabe verfügbar ist/sind oder bereitsteht/bereitstehen

Mietdauer

der Zeitraum zwischen dem Lieferdatum und dem Tag nach Rückgabe des/der Container(s) an HO ACM B.V.;

Containerprojekte

die Durchführung oder der Bau von Container-Sonderanfertigungen durch HO ACM B.V. im Auftrag des Abnehmers, insbesondere der Entwurf, der Auf- oder Umbau, die Einrichtung und Aufstellung, die Verbindung des/der Container oder die Nutzbar- bzw. Verfügbarmachung für bestimmte Zwecke;

 

Artikel 2 – Allgemeines

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln jedes Angebot, jeden Vertrag sowie andere Rechtsverhältnisse zwischen HO ACM B.V. und dem Abnehmer in Bezug auf den Verkauf und die Vermietung von Containern durch HO ACM B.V.. Sofern von den Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich anderweitig vereinbart, schließt HO ACM B.V. die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers aus.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge mit HO ACM B.V., für die die Leistung Dritter in Anspruch genommen wird (bzw. werden soll).

Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ab dem Zeitpunkt geschlossen werden, zu dem HO ACM B.V. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Handelsregister der Handelskammer oder bei der Geschäftsstelle eines Gerichts hinterlegt hat.

Die Anwendbarkeit des UNKaufrechts (CISG) auf den Vertrag wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 3 – Angebote und Vertrag

Alle Angebote und Gebote der HO ACM B.V. sind unverbindlich und widerruflich, unabhängig davon, ob im Angebot oder im Gebot eine Annahmefrist angegeben ist. Die Illustrationen, Spezifikationen, Beschreibungen und Zahlen in den Angeboten und Geboten sind unverbindlich. Bei Containern und Bauteilen, die von Dritten hergestellt wurden, behält sich HO ACM B.V. ausdrücklich die zulässigen Abweichungen und Garantien vor, die der Hersteller HO ACM B.V. gegenüber geltend machen kann.

Wünscht der Abnehmer bei einer Bestellung besondere Eigenschaften und/oder (technische) Besonderheiten, hat er dies mit HO ACM B.V. ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. In allen übrigen Fällen liefert HO ACM B.V. gemäß der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Beschaffenheit.

Eine kombinierte Preisangabe verpflichtet HO ACM B.V. nicht zur Lieferung eines Teils der/des im Angebot oder

Gebot inbegriffenen Container/s zu einem entsprechenden Anteil des angegebenen Preises.

HO ACM B.V. ist nach eigenem Ermessen berechtigt, einen Vertrag (teilweise) von Dritten erfüllen zu lassen.

Artikel 4 – Lieferung, Inspektion und Gefahrenübergang

 

Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gelten die Lieferfristen aus den Angeboten von HO ACM B.V. als Richtwerte. Bei Überschreitung der genannten Lieferzeit tritt kein Lieferverzug ein. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens HO ACM B.V. oder leitenden Mitarbeitern von HO ACM B.V. haftet HO ACM B.V. nicht für Schäden infolge der Überschreitung der (Ab)lieferungsfrist.

Sofern nicht anderweitig von den Parteien schriftlich vereinbart, erfolgen Lieferung und Rückgabe des/der Container(s) an ein von HO ACM B.V. zu bestimmendes Depot in den Niederlanden oder Belgien. Ohne Angabe eines Depots im Vertrag gilt das Depot von HO ACM B.V. in Antwerpen als Depot.

Wird/werden der/die Container an einen anderen Ort geliefert, ist HO ACM B.V. berechtigt, Transport- und Lieferkosten geltend zu machen. Der Abnehmer hat HO ACM B.V. oder deren Transporteur ungehinderten Zugang zu dem/den jeweiligen Lieferort(en) zu verschaffen und Sorge für sichere (Arbeits-)Bedingungen vor Ort zu tragen. Für alle von oder im Auftrag von HO ACM B.V. durchzuführenden Transporte von Containern gelten der CMR-Vertrag und zusätzlich die Allgemeinen Beförderungsbedingungen 2002.

Verweigert oder versäumt der Abnehmer nach der Lieferung die Übernahme des/der Container(s), ist HO ACM B.V. berechtigt, den/die Container auf Kosten und Risiko des Abnehmers zu lagern.

HO ACM B.V. ist zu Teillieferungen des/der Container berechtigt, sofern nicht anderweitig vereinbart. HO ACM B.V. ist berechtigt den/die teilgelieferten Container gesondert in Rechnung zu stellen.

Der Abnehmer hat den/die Container bei der Lieferung, jedoch spätestens innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Lieferung, zu kontrollieren und zu überprüfen, ob Menge und Beschaffenheit des/der Container den Vereinbarungen entsprechen und ob andere Mängel vorliegen. Im Falle eines Containeraustausches wird bei jedem Austausch (bei Ein- und Ausgang) ein Container-Austauschbericht (Container Interchange Report, „CIR“) erstellt. Kommt der Abnehmer seiner Kontrollpflicht nicht nach, gilt der/die Container als in gutem Zustand oder zumindest als dem betreffenden CIR entsprechend geliefert. Kontrollen, die von einem Dritten durchgeführt werden, auf den sich beide Parteien gemeinsam verständigt haben, gelten für beide Parteien als verbindlich.

In Abstimmung mit HO ACM B.V. ist der Abnehmer berechtigt, den/die Container vor Lieferung an dem von HO ACM B.V. angegebenen Ort zu kontrollieren (oder kontrollieren zu lassen). Diese Kontrolle gilt als Lieferkontrolle gemäß Absatz 6 in diesem Artikel.

Etwaige Beanstandungen und sichtbare Mängel sind HO ACM B.V. bei Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Lieferung oder Kontrolle schriftlich anzuzeigen.

Wünscht der Abnehmer schadhafte Container zurückzusenden, so erfolgt dies nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch HO ACM B.V. und in der von HO ACM B.V. angegebenen Art und Weise.

Die Gefahr des/der Container, die Gegenstand des Vertrages sind, wie z. B. Verlust oder Beschädigung durch Feuer, Diebstahl, unsachgemäße Verwendung oder Bewirtschaftung, geht zu dem Zeitpunkt auf den Abnehmer über, in dem der/die Container gemäß der vereinbarten Lieferkategorie der jeweils gültigen ICC Incoterms rechtlich und/oder tatsächlich geliefert werden.

Artikel 5 - Preise und Zahlungsbedingungen

 

Die von HO ACM B.V. angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich MwSt., Wechselkursänderungen, Versand-, Transport-, Verpackungs-, Lager- und Überwachungskosten, Abgaben und Steuern, einschließlich Ein- und Ausfuhrzöllen und Zollabfertigungsgebühren. Im Falle eines Verkaufs gilt Vorstehendes vollumfänglich in Bezug auf Importzölle, andere Steuern und Kosten im Zusammenhang mit dem Import durch den Abnehmer von Containern, die zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses frei verfügbar waren.

Im Falle HO ACM B.V. und der Käufer sich auf einen Festpreis geeinigt haben, ist HO ACM B.V. gleichwohl berechtigt, dem Abnehmer strukturelle Veränderungen der preisbildenden Faktoren in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob diese Veränderungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar oder unvorhersehbar waren. HO ACM B.V. wird den Abnehmer vorab über derartige Preisänderungen in Kenntnis setzen.

Vorbehaltlich der in den Artikeln 15 Abs. 3 und 16 Abs. 13 genannten Fällen und einer zwischen den Parteien anderweitig vereinbarten Zahlungsfrist, sind die Zahlungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum (nachstehend gemeinsam als „Zahlungsfrist“ bezeichnet) gemäß den Bedingungen von HO ACM B.V. und in der von HO ACM B.V. angegebenen Rechnungswährung zu leisten. Einwände des Abnehmers in Bezug auf die Höhe der Rechnungsbeträge schieben die Zahlungsverpflichtung nicht auf.

Artikel 6 - Zahlung und Verzug

 

Kommt der Abnehmer im Rahmen des Zahlungsziels seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, liegt von Rechts wegen ein Verzug vor. Ab dann hat der Abnehmer bis zur vollständigen Begleichung des fälligen Betrages 1,5 % Zinsen pro Monat (angefangene Monate zählen als ganzer Monat) auf den vom Abnehmer geschuldeten Betrag zu leisten, es sei denn der gesetzliche Zinssatz für Handelsgeschäfte liegt darüber; in diesem Fall gelten die gesetzlich festgelegten Handelszinsen.

Bleibt der Abnehmer nach einer von HO ACM B.V. eingeräumten Zahlungsfrist mit der Erfüllung einer oder mehrerer (Zahlungs)verpflichtungen in Verzug, so hat der Abnehmer HO ACM B.V. alle tatsächlich angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (einschließlich Kosten von Sachverständigen, Anwälten usw.) zu erstatten, die auf mindestens 15 % des fälligen Betrags, mindestens jedoch auf EUR 250,00 angesetzt werden.

HO ACM B.V. ist berechtigt, primär die Kosten, dann die fälligen Zinsen und abschließend die Hauptsumme und die laufenden Zinsen durch die schon vom Abnehmer geleisteten Zahlungen zu tilgen.

Alle vom Abnehmer im Rahmen des Vertrages zu leistenden Beträge sind ohne Skonto, Abzug oder Aufrechnung an HO ACM B.V. zu zahlen. Der Abnehmer ist zu keinem Zeitpunkt berechtigt, seine (Zahlungs)Verpflichtungen aufgrund eines Vertrages auszusetzen.

Artikel 7 – Garantie und Garantiebeschränkung

 

HO ACM B.V. gewährleistet, dass der/die Container zum Zeitpunkt der Lieferung die vereinbarten Spezifikationen sowie die branchenüblichen Anforderungen und Standards erfüllt/erfüllen und er/sie frei von Mängeln aufgrund von Material- oder Fertigungsfehlern ist/sind (die „Garantie“). HO ACM B.V. garantiert ausdrücklich keine(n) spezielle(n) Qualität, Funktion, Zweck oder (besondere) Anwendungsmöglichkeit des/der Container(s).

Die Garantie ist ausdrücklich bis auf den Zeitpunkt der Lieferung und, gegebenenfalls auf den Umfang und die Dauer der Garantie des Herstellers des/der Container(s) gegenüber HO ACM B.V. beschränkt.

Die Garantie gilt nicht: (i) für Fehler oder Mängel, die sich auf geringe, marktakzeptable oder technisch bedingte Abweichungen in Bezug auf Qualität, Farbe, Maß- und/oder Gewichtsangaben beziehen; (ii) für gesonderte Bauteile oder Einrichtungen, die zu dem/den Container(n) gehören; (iii) für Mängel, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäße oder unzulässige Verwendung oder Bewirtschaftung unter Nichtbeachtung der Anweisungen von HO ACM B.V. zurückzuführen sind; (iv) für gelieferte gebrauchte, d. h., nicht neue Container. Diese werden in dem Zustand geliefert, in dem sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses waren.

Sollte(n) der/die gelieferte(n) Container nicht den Garantiebestimmungen entsprechen und der Abnehmer reklamiert innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Frist, ist HO ACM B.V. nur nach eigenem Ermessen verpflichtet, die Container zu ersetzen oder reparieren zu lassen. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs im Sinne von Art. 7:5 des BW (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch "Verbrauchsgüterkauf") gelten die Rechte und Ansprüche, die dem Abnehmer aufgrund dieses Artikels zustehen, unbeschadet der dem Abnehmer gesetzlich zuerkannten Rechte und Ansprüche.

Artikel 8 – Haftung und Freistellung

 

Jegliche Haftung von HO ACM B.V. gegenüber dem Abnehmer ist für Schäden aufgrund eines Sachverhalts im Sinne von Art. 7 Abs. 3 ausgeschlossen und beschränkt sich in jedem Fall auf die Haftung für unmittelbare Schäden, die nach dem Ermessen von HO ACM B.V. auf den Ersatz oder die Reparatur des/der möglicherweise beschädigten Container(s) oder auf die Rückerstattung des gezahlten Miet- oder Kaufpreises oder eines anteiligen Teils davon begrenzt ist. Die Gesamthaftung von HO ACM B.V. ist jederzeit auf den Betrag, den die Versicherung von HO ACM B.V. für den jeweiligen Fall übernimmt, und, sofern der Schaden nicht versicherungsmäßig gedeckt ist, auf die Höhe des vereinbarten Kauf- oder Mietpreises über die

Höchstdauer von einem Jahr, maximal jedoch auf EUR 100.000 begrenzt.

  1. Sollte eine Bestimmung aus dem Vertragsrecht in Bezug auf den See- oder Straßentransport von Gütern HO ACM B.V. ganz oder teilweise mit Schadensersatzzahlungen belegen, errechnet sich dieser Schadensersatz aus dem wirtschaftlichen Wert des/der Container(s) am Ort und zum Zeitpunkt der Lieferung.
  2. HO ACM B.V. ist in keinem Fall für indirekte Schäden haftbar, wie Folgeschäden, entgangener Gewinn, Verladeschäden oder -verluste, entgangene Einsparungen oder Verluste auf Grund von Betriebsunterbrechung.
  3. Der Abnehmer hält HO ACM B.V. frei von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf diesen (bzw. die Erfüllung dieses) Vertrag(s) und den Einsatz und die Bestimmung des/der Container(s), unabhängig davon, wie und von wem auch immer diese verursacht wurden. Dazu zählen auch Forderungen im Hinblick auf den Transport des/der Container(s) und dessen/deren Inhalt auf öffentlichen Straßen, Wasserstraßen und offener See.

Artikel 9 - Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertrages voneinander oder von einer anderen Quelle erhalten haben. Als vertraulich gelten Informationen, die von einer Vertragspartei als vertraulich bezeichnet werden oder wenn sich dies aus der Art der Informationen oder dem Vertrag ergibt. Die in Artikel 9 genannte Geheimhaltungspflicht gilt nicht für vertrauliche Informationen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind.

 

Artikel 10 – Aussetzung, Kündigung und Beendigung

 

HO ACM B.V. ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag vollständig und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder den Vertrag zu beenden und den/die Container zurückzunehmen oder zurücknehmen zu lassen, falls: (i) der Abnehmer mit der Erfüllung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten in Verzug gerät; ii) Tatsachen oder Umstände, die HO ACM B.V. nach Vertragsabschluss bekannt werden, zu berechtigten Befürchtungen Anlass geben, dass der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird; iii) der Abnehmer versäumt, die für die Erfüllung seiner Vertragspflichten vereinbarten Sicherheiten zu leisten; (iv) der Abnehmer gegen eine ihm auferlegte gesetzliche Pflicht verstößt; (v) Der Abnehmer für zahlungsunfähig erklärt wird, dem Abnehmer Zahlungsaufschub gewährt, er einer Umschuldungsregelung im Rahmen des Gesetzes zur Umschuldung für natürliche Personen (Wet Schuldsanering natuurlijke personen) unterliegt oder diese beantragt, oder Vermögensgegenstände des Abnehmers oder der/die Container beschlagnahmt werden; (vi) (das Unternehmen des) der Abnehmer(s) aufgelöst wird, die Geschäftstätigkeit einstellt oder nicht mehr existiert; (vii) die Kontrolle über den Abnehmer oder sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon durch eine Fusion im Sinne des EWR-Beschlusses über die Verschmelzungsregeln 2015, unabhängig davon, ob solche Verhaltensregeln in dem betreffenden Fall gelten oder nicht, auf einen oder mehrere andere übertragen werden (außer durch Tod) oder auf einen oder mehrere andere übergehen; (viii) der Abnehmer den/die Container für einen anderen Zweck als den ihrer Bestimmung verwenden lässt; (ix) bei Verlust der/des Container(s), unabhängig von der Ursache; (x) Umstände eintreten, gleichgültig ob nach ausländischem Recht oder nicht, die sich für den Abnehmer mit den oben erwähnten Umständen vergleichbar auswirken.

Des Weiteren ist HO ACM B.V. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn Umstände eintreten, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder wenn die Erfüllung nach Maßstäben von Redlichkeit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Fortführung des Vertrages billigerweise unzumutbar machen.

Bei Beendigung oder Kündigung des Vertrages werden die Ansprüche von HO ACM B.V. dem Abnehmer gegenüber unmittelbar fällig. Falls HO ACM B.V. die Pflichterfüllung aussetzt, bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche bestehen.

Artikel 11 – Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen der Vertragsparteien unabhängigen Umstände, die eine Erfüllung der vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise verhindern oder wodurch eine Erfüllung der vertraglichen Pflichten billigerweise nicht zumutbar ist. Zur höheren Gewalt zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Geiselnahme, Kriegshandlungen, Brand, Wasserschaden und extreme Wetterbedingungen wie Überschwemmungen, Sturm, Orkan, Blitzeinschlag u. dgl., Streik, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Defekte an Maschinen und Anlagen, Störungen in der Energieversorgung, einschränkende Behördenentscheidungen, fehlende behördliche Genehmigungen, terroristische Handlungen oder deren Folgen sowie Mängel bei der Ausführung durch Dritte - unabhängig davon, ob sie zurechenbar sind oder nicht - die HO ACM B.V. daran hindern, ihren Verpflichtungen gegenüber dem Abnehmer nachzukommen. Hat HO ACM B.V. ihre Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Eintritts eines derartigen Umstandes gemäß diesem Vertrag bereits teilweise erfüllt oder kann diese teilweise erfüllen und der bereits erfüllte bzw. zu erfüllende Teil kann eigenständig bewertet werden, ist HO ACM B.V. berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Abnehmer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

 

Artikel 12 – Rechtsstreitigkeiten und Anwendbares Recht

Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden ausschließlich dem Gericht vorgelegt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sitz von HO ACM B.V. fällt. HO ACM B.V. ist jedoch berechtigt, den Rechtsstreit einem anderen Gericht vorzulegen, das nach dem Gesetz oder den Verträgen zuständig ist. Jeder zwischen HO ACM B.V. und dem Abnehmer geschlossener Vertrag unterliegt dem niederländischen Recht.

 

Artikel 13 – Anwendbarkeit und Fundstelle

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer in Amsterdam in niederländischer, deutscher und englischer Fassung hinterlegt. Der niederländische Text ist in Bezug auf die Auslegung des Inhaltes und den Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Es gilt jeweils die zuletzt hinterlegte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Soweit die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen nicht mehr oder Anderweitiges festlegen, bleiben die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich in Kraft.

 

Artikel 14 – Besondere Bestimmungen Container-Projekte

 

Sofern nicht ausdrücklich anderweitig zwischen HO ACM B.V. und dem Abnehmer vereinbart, kann HO ACM B.V. bei Leistungen in Verbindung mit den Container-Projekten zu keiner Zeit als Auftragnehmer im Sinne von Buch 7, Abschnitt 12 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches betrachtet werden.

Container-Projekte werden von HO ACM B.V. nur durchgeführt, wenn die Spezifikationen für den/die zu liefernden Container nach Ansicht von HO ACM B.V. in einem gesonderten Vertrag hinreichend eindeutig festgelegt sind. HO ACM B.V. kann bei der Durchführung von Containerprojekten niemals zu mehr oder zu etwas anderem verpflichtet werden, als schriftlich und ausdrücklich in einem solchen Vertrag spezifiziert ist.

Sofern nicht zwischen den Parteien anderweitig vereinbart, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf Lieferung, Kontrolle, Reklamation und Garantie auch für die Durchführung von Container-Projekten. Insbesondere gewährt HO ACM B.V. keinerlei Liefer- bzw. Wartungsgarantien, die in Umfang und Dauer über die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen allgemeinen Produktgarantien hinausgehen.

Artikel 15 – Besondere Bestimmungen Verkauf

 

Sofern nicht anderweitig schriftlich von HO ACM B.V. angegeben, beginnt die Lieferfrist zu dem Zeitpunkt, zu dem HO ACM B.V. die Zahlung des Kaufpreises erhält.

Lieferung und Rückgabe des/der Container(s) erfolgen ab Werk/Depot HO ACM B.V. gemäß Incoterms 2010, soweit die Parteien nicht anderweitig vereinbaren.

Sofern HO ACM B.V. nichts anderes bestimmt, muss die Zahlung des vollständigen Kaufpreises vor der Lieferung erfolgen.

Der Abnehmer verpflichtet sich, nicht früher, aber auch nicht später als die Erfüllung seiner vertraglichen (Zahlungs)verpflichtungen, den alphanumerischen B.I.C-Code (Bureau International des Containers, Paris, Frankreich) sowie alle sonstigen (Eigentums)merkmale von HO ACM B.V. von dem/den Container(n) zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.

Alle gelieferten Container bleiben so lange Eigentum von HO ACM B.V., bis der Abnehmer alle Verpflichtungen aus dem mit HO ACM B.V. geschlossenen Vertrag vollständig erfüllt hat (Vorbehaltsware). Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Abnehmer eine Verpfändung oder eine Sicherungsübereignung der/des Container(s) untersagt. Sollte HO ACM B.V. die vorgenannten Eigentumsrechte ausüben wollen, erteilt der Abnehmer HO ACM B.V. oder einem von HO ACM B.V. benannten Dritten bereits jetzt unwiderrufliche und bedingungslose Zustimmung, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von HO ACM B.V. befindet und es wieder in Besitz zu nehmen.

Artikel 16 – Besondere Bestimmungen Vermietung

 

In Abstimmung mit HO ACM B.V. besteht die Möglichkeit, Reservierungen für die Anmietung von Containern für einen bestimmten Zeitraum vorzunehmen. Dies verpflichtet den Abnehmer, den/die Container für den reservierten Zeitraum tatsächlich zu mieten, es sei denn, die Reservierung wird fristgerecht storniert. Eine vorgenommene Reservierung kann ausschließlich schriftlich storniert werden. In diesem Fall hat der Abnehmer HO ACM B.V. gegenüber eine Entschädigung für entstandene Aufwendungen oder erlittene Schäden in folgender Höhe zu leisten:

(i) 50 % des Mietpreises, wenn die Stornierung weniger als 4 (vier) Wochen vor Beginn der Mietzeit erfolgt;

(ii) 80 % des Mietpreises, wenn die Stornierung weniger als 2 (zwei) Wochen vor Beginn der Mietzeit erfolgt;

(iii) 100 % des Mietpreises, wenn die Stornierung weniger als 1 (eine) Woche vor Beginn der Mietzeit erfolgt;

 

Die Parteien beabsichtigen mit diesem Vertrag, dem Abnehmer nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht einzuräumen. Der/die Container bleiben zu jeder Zeit Eigentum von HO ACM B.V.. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von HO ACM B.V. ist es dem Abnehmer untersagt, den/die Container Dritten zur Nutzung zu

überlassen, diesen/diese zu verpfänden oder anderweitig zu Gunsten Dritter zu belasten.

 

Der Abnehmer ist verpflichtet, den/die Container während der Mietdauer auf seine Kosten und Gefahr als guter Mieter zu bewirtschafteten und in einem ordnungsgemäßen und betriebsfähigen Zustand zu halten, das heißt unter anderem, dass der Abnehmer:

(i) den/die Container nur im Rahmen der üblichen Betriebsabläufe des Abnehmers und für den Mietzweck sowie gemäß dessen/deren jeweiliger Eignung einsetzt;

(ii) den/die Container unter Beachtung der ihm von HO ACM B.V. erteilten Anweisungen nutzt;

(iii) verpflichtet ist, den/die Container als erkennbares Eigentum von HO ACM B.V. zu bewirtschaften und zu transportieren und nicht die vorhandenen (Eigentums)merkmale von HO ACM B.V. auf dem/den Container(n), insbesondere deren alphanumerischen B.I.C.-Code, zu entfernen (bzw. entfernen zu lassen);

(iv) den/die Container ständig auf seine/ihre ordnungsgemäße und sichere Funktion hin überprüft und, sofern nicht anderweitig vereinbart, rechtzeitig für erforderliche tägliche Wartungsarbeiten zur Erhaltung dieser ordnungsgemäßen und sicheren Funktion - gemäß den Angaben des Herstellers, falls vorhanden - Sorge trägt;

(v) alle angemessenen Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an dem/den Container(n) oder Verlust oder Diebstahl des/der Container(s) zu treffen;

(vi) verpflichtet ist, alle gültigen nationalen und internationalen rechtlichen, vertragsrechtlichen oder anderweitigen Bestimmungen in Bezug auf den/die Container sowie dessen/deren Nutzung, Transport und Bestimmungsort einzuhalten;

(vii) sicherstellt, dass der Untergrund, auf den der/die Container gestellt wird/werden, eben, verdichtet und auch ansonsten für die Aufstellung sowie die Anwesenheit von Containern geeignet ist und die Stellgenehmigung des Eigentümers des Standortes, an dem der/die Container aufgestellt wird/werden, einholt;

(viii) den/die Container nicht an einem Ort aufstellt oder nutzt, an dem sich chemische oder andere Boden- und Grundwasserverunreinigungen befinden. Sollte(n) der/die Container trotz vorgenannter Bestimmung auf chemisch oder anderweitig verunreinigtem Boden aufgestellt werden, ist der Abnehmer verpflichtet, vor der Rückgabe für eine vollständige Reinigung des/der Container(s) Sorge zu tragen. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn der Abnehmer erst nach dem Mietbeginn Kenntnis von der Verunreinigung erlangt hat;

4 Vermietet HO ACM B.V. Container, die zur Unterbringung und als Aufenthaltsort für Personen gedacht sind, insbesondere, aber nicht beschränkt auf sogenannte Büro-Units, gelten die folgenden Bestimmungen zusätzlich zu den allgemeinen Mietbedingungen:

(i) Der Abnehmer ist selbstverantwortlich und verpflichtet, auf eigene Kosten und Gefahr einen geeigneten, gut vorbereiteten, stabilen und für die Nutzer und Dritte sicheren Ort zu bestimmen, an dem der/die Container entsprechend dem beabsichtigten Verwendungszweck des/der Container(s) aufgestellt und verwendet wird/werden;

(ii) der Abnehmer ist verpflichtet, den/die Container, dessen/deren Bauweise, Fundament und Anwendung in angemessenen Abständen auf Mängel und Sicherheit für die Nutzer und Dritte hin zu überprüfen und darüber hinaus auf eigene Rechnung und eigenes Risiko, alle erforderlichen (Wartungs-) Maßnahmen zur Sicherung der Mängelfreiheit zu ergreifen bzw. alle auftretenden Schäden oder Sicherheitsmängel umgehend zu beseitigen;

(iii) sofern nicht anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, veranlasst der Abnehmer, oder ein vom diesem benannter Dritter, auf Rechnung und Risiko des Abnehmers die Montage, den Aufbau und Abbau des/der Container(s);

(iv) der Abnehmer veranlasst auf eigene Rechnung und eigenes Risiko, dass alle erforderlichen Zulassungen bzw. Genehmigungen für die Montage, den Aufbau, die Anwesenheit, den Nutzen und den Abbau des/der Container(s) eingeholt wurden und während der Vertragsdauer und danach, solange wie nötig, wirksam bleiben.

 

Ist im Vertrag kein Transport des/der Container(s) auf Straßen, Wasserstraßen bzw. offener See vorgesehen, ist der Abnehmer nicht berechtigt, den/die Container ohne schriftliche Zustimmung von HO ACM B.V. zu bewegen. Sollte der/die Container bewegt werden, hat der Abnehmer immer unverzüglich auf erste Aufforderung durch HO ACM B.V. den Bestimmungs-/Standort des/der Container(s) mitzuteilen.

 

HO ACM B.V. ist jederzeit berechtigt, den/die Container auf ordnungsgemäße Einhaltung des Vertrages seitens des Abnehmers hin zu überprüfen (überprüfen zu lassen). Der Abnehmer hat an diesen Prüfungen in vollem Umfang mitzuwirken.

 

Ab Lieferung des/der Container(s) geht während der Mietdauer das gesamte Risiko für Verlust, Untergang, Schaden, Bergung bzw. Reparatur des Containers, ungeachtet des zugrundeliegenden Ereignisses oder der Ursache des Ereignisses, und somit auch im Falle höherer Gewalt, wie Feuer, Wasser, Sturm, Kriegshandlungen, Diebstahl, Unterschlagung oder unsachgemäßer Nutzung oder Bewirtschaftung des/der Container(s) zu Lasten des Abnehmers.

 

Der Abnehmer ist verpflichtet, HO ACM B.V. für alle Schäden an dem/den Container(n), die als Folge der im vorigen Absatz erwähnten Risiken auftreten, zu entschädigen, ungeachtet der Verpflichtung des Abnehmers, die Zahlung des Mietpreises bis zur vollumfänglichen Entschädigung von HO ACM B.V. fortzusetzen.

 

Der Abnehmer hat den/die Container angemessen gegen die in Absatz 7 aufgeführten Schäden und Verluste zu versichern und die Versicherung aufrecht zu erhalten und HO ACM B.V. auf erste Aufforderung den Nachweis eines diesbezüglich abgeschlossenen Versicherungsschutzes zu erbringen. Der Abnehmer verpflichtet sich weiterhin, auf erste Aufforderung von HO ACM B.V. seine Rechte gegenüber der Versicherungsgesellschaft an HO ACM B.V. abzutreten.

 

Der Abnehmer ist verpflichtet, HO ACM B.V. unverzüglich über jeglichen Schaden, Verlust oder Untergang des/der Container(s) schriftlich in Kenntnis zu setzen und HO ACM B.V. zudem alle in diesem Zusammenhang von HO ACM B.V. benötigte Mitwirkung zuzusichern. Es liegt ein Untergang vor, wenn nach Ansicht von HO ACM B.V. die Reparaturkosten an dem/den Container(n) den aktuellen Marktmietwert übersteigen. In diesem Fall endet der Vertrag, es sei denn, HO ACM B.V. stellt dem Abnehmer nach Mitteilung des Verlustes oder Untergangs des/der Container(s) gleichwertige Ersatzcontainer zu Verfügung.

 

In Bezug auf das Bestehen von Schäden an dem/den Container(n) sowie auf den Umfang und die Reparaturmaßnahmen hält sich HO ACM B.V. an die IICL-Standards für Reparatur und Reinigung (Institute of International Container Lessors, Briarcliff Manor, NY, U.S.A.) als Mindeststandard. HO ACM B.V. kann jedoch jederzeit anderweitig verfügen, wenn der Schadensumfang oder die Reparaturkosten die Richtlinie des angewendeten IICL-Standards übersteigen.

 

Der Mietpreis ist vom Abnehmer ab Lieferdatum zahlbar, unabhängig davon, ob der/die Container, aus welchen Gründen auch immer, am Lieferdatum vom Abnehmer abgeholt wurde(n) oder bei ihm eingegangen ist/sind. Wird/werden der/die Container vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgegeben, hat der Abnehmer dennoch den Mietpreis für die gesamte vereinbarte Mietdauer zu entrichten. Wird der Vertrag nach Ablauf der Laufzeit verlängert, so wird er für den gleichen Zeitraum und unter den gleichen Bedingungen wie der ursprüngliche Vertrag fortgesetzt.

 

Die Miete wird am ersten Tag des Monats fällig, auf den sich die Miete bezieht. HO ACM B.V. ist jederzeit berechtigt, vom Abnehmer eine angemessene Sicherheit oder Kaution für die Zahlung des Mietpreises zu verlangen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist HO ACM B.V., unbeschadet ihres Rechtes, die Zahlung der unbezahlten Mietbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten geltend zu machen, zu einer der folgenden Optionen berechtigt:

(i) Maßnahmen in dem Sinne zu ergreifen, dass der Abnehmer den/die Container nicht mehr benutzen kann, bis die Zahlungsrückstände der fälligen Mietbeträge vollständig ausgeglichen sind;

(ii) den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden und den/die Container auf Kosten des Abnehmers zurückzunehmen (zurücknehmen zu lassen);

 

Für den Fall, dass HO ACM B.V. seine Rechte, wie in diesem Absatz angegeben, ausüben möchte, ermächtigt der Kunde bereits jetzt unwiderruflich und bedingungslos HO ACM B.V. oder von HO ACM B.V. zu benennende Dritte, all jene Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von HO ACM B.V. befindet, und dieses Eigentum zurückzunehmen. Darüber hinaus stellt der Kunde nach Beendigung des Vertrages sicher, dass der/die Container leer sind. Verweigert der Kunde die Entleerung des/der Container(s), gilt Absatz 17 entsprechend.

 

Der Abnehmer informiert HO ACM B.V. mindestens 2 (zwei) Arbeitstage vorher über die Rückgabe des/der Container(s), wonach HO ACM B.V. mitteilt, wo und wann die Rückgabe erfolgen soll. Andernfalls sind der/die Container auf dem Gelände von HO ACM B.V. in Antwerpen, Belgien, zurückzuliefern.

Der Abnehmer gibt den/die Container nach Ablauf der Mietzeit in demselben Zustand wie zu Beginn der Mietzeit, und zwar vollständig gereinigt, zurück. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über den Zustand des/der Container(s) liegt die Beweislast, dass der/die Container in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wurde(n), beim Abnehmer.

Zurückgegebene Container werden von HO ACM B.V. überprüft, repariert und gereinigt, falls und soweit HO ACM B.V. dies für nötig hält. Der Abnehmer trägt alle hiermit verbundenen Kosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

Der Abnehmer haftet für alle Kosten, die sich aus der verspäteten Rückgabe des/der Container ergeben, und zwar im Verhältnis zur Anzahl der Tage, an denen die Miete gemäß dem vereinbarten Mietpreis fällig wird, erhöht um eine sofort fällige Vertragsstrafe von 250 Euro pro Tag und Container, die vom Abnehmer bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des/der Container an HO ACM B.V. zu zahlen ist. All dies gilt unbeschadet der anderen Rechte, die HO ACM B.V. zustehen, insbesondere das Recht auf Erfüllung der Rückgabepflicht und das Recht auf Entschädigung.

Lieferung und Rückgabe des/der Container(s) erfolgen ab Werk/Depot HO ACM B.V. gemäß Incoterms 2010, soweit die Parteien nicht anderweitig vereinbaren.

HO ACM B.V.

Datum: August, 2020.