AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Belgium Container Trading BV mit Handelsnamen acm-container

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen("Allgemeine Geschäftsbedingungen") gelten für die Belgium Container Trading BV, Nieuwelandenweg 5, 2030 Antwerpen, Belgium (BTW-nr.: BE0810 650 972) ("Belgium Container Trading BV").

Artikel 1 - Definitionen

Abnehmer: die Partei, mit der Belgium Container Trading BV einen Vertrag eingeht

Parteien: Belgium Container Trading BV und der Abnehmer gemeinsam

Vertrag: der zwischen Belgium Container Trading BV und dem Abnehmer geschlossene Verkaufs- bzw. Mietvertrag: der/die Container

der/die Container, Büro-Units und weitere Containersysteme, deren Ausrüstung, Bauteile, Inventar und Installationen sowie alle damit verbundenen Produkte und

Dienstleistungen, wie von Belgium Container Trading BV im Vertrag (und in den entsprechenden Anlagen) näher erläutert;

Lieferung

der Zeitpunkt, zu dem der Besitz bzw. das Nutzungsrecht an dem/den Container(n) gemäß dem Kauf- oder Mietvertrag von Belgium Container Trading BV auf den Abnehmer übertragen wird bzw. wenn der/die Container zur Übergabe verfügbar ist/sind oder bereitsteht/bereitstehen

Mietdauer

der Zeitraum zwischen dem Lieferdatum und dem Tag nach Rückgabe des/der Container(s) an Belgium Container Trading BV;

Containerprojekte

die Durchführung oder der Bau von Container-Sonderanfertigungen durch Belgium Container Trading BV im Auftrag des Abnehmers, insbesondere der Entwurf, der Auf- oder Umbau, die Einrichtung und Aufstellung, die Verbindung des/der Container oder die Nutzbar- bzw. Verfügbarmachung für bestimmte Zwecke;

Artikel 2 - Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln jedes Angebot, jeden Vertrag sowie andere Rechtsverhältnisse zwischen Belgium Container Trading BV und dem Abnehmer in Bezug auf den Verkauf und die Vermietung von Containern durch Belgium Container Trading BV. Sofern von den Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich anderweitig vereinbart, schließt Belgium Container Trading BV die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers aus.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge mit Belgium Container Trading BV, für die die Leistung Dritter in Anspruch genommen wird (bzw. werden soll).

Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ab dem Zeitpunkt geschlossen werden, zu dem Belgium Container Trading BV diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Handelsregister der Handelskammer oder bei der Geschäftsstelle eines Gerichts hinterlegt hat.

Die Anwendbarkeit des UNKaufrechts (CISG) auf den Vertrag wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 3 - Angebote und Vertrag

Alle Angebote und Gebote der Belgium Container Trading BV sind unverbindlich und widerruflich, unabhängig davon, ob im Angebot oder im Gebot eine Annahmefrist angegeben ist. Die Illustrationen, Spezifikationen, Beschreibungen und Zahlen in den Angeboten und Geboten sind unverbindlich. Bei Containern und Bauteilen, die von Dritten hergestellt wurden, behält sich Belgium Container Trading BV ausdrücklich die zulässigen Abweichungen und Garantien vor, die der Hersteller Belgium Container Trading BV gegenüber geltend machen kann.

Wünscht der Abnehmer bei einer Bestellung besondere Eigenschaften und/oder (technische) Besonderheiten, hat er dies mit Belgium Container Trading BV ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. In allen übrigen Fällen liefert Belgium Container Trading BV gemäß der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Beschaffenheit.

Eine kombinierte Preisangabe verpflichtet Belgium Container Trading BV nicht zur Lieferung eines Teils der/des im Angebot oder Gebot inbegriffenen Container/s zu einem entsprechenden Anteil des angegebenen Preises.

Belgium Container Trading BV ist nach eigenem Ermessen berechtigt, einen Vertrag (teilweise) von Dritten erfüllen zu lassen.

Artikel 4 - Lieferung, Inspektion und Gefahrenübergang

Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gelten die Lieferfristen aus den Angeboten von Belgium Container Trading BV als Richtwerte. Bei Überschreitung der genannten Lieferzeit tritt kein Lieferverzug ein. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Belgium Container Trading BV oder leitenden Mitarbeitern von Belgium Container Trading BV haftet Belgium Container Trading BV nicht für Schäden infolge der Überschreitung der (Ab)lieferungsfrist.

Sofern nicht anderweitig von den Parteien schriftlich vereinbart, erfolgen Lieferung und Rückgabe des/der Container(s) an ein von Belgium Container Trading BV zu bestimmendes Depot in den Niederlanden oder Belgien. Ohne Angabe eines Depots im Vertrag gilt das Depot von Belgium Container Trading BV in Antwerpen als Depot.

Wird/werden der/die Container an einen anderen Ort geliefert, ist Belgium Container Trading BV berechtigt, Transport- und Lieferkosten geltend zu machen. Der Abnehmer hat Belgium Container Trading BV oder deren Transporteur ungehinderten Zugang zu dem/den jeweiligen Lieferort(en) zu verschaffen und Sorge für sichere (Arbeits-)Bedingungen vor Ort zu tragen. Für alle von oder im Auftrag von Belgium Container Trading BV durchzuführenden Transporte von Containern gelten der CMR-Vertrag und zusätzlich die Allgemeinen Beförderungsbedingungen 2002.

Verweigert oder versäumt der Abnehmer nach der Lieferung die Übernahme des/der Container(s), ist Belgium Container Trading BV berechtigt, den/die Container auf Kosten und Risiko des Abnehmers zu lagern.

Belgium Container Trading BV ist zu Teillieferungen des/der Container berechtigt, sofern nicht anderweitig vereinbart. Belgium Container Trading BV ist berechtigt den/die teilgelieferten Container gesondert in Rechnung zu stellen.

Der Abnehmer hat den/die Container bei der Lieferung, jedoch spätestens innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Lieferung, zu kontrollieren und zu überprüfen, ob Menge und Beschaffenheit des/der Container den Vereinbarungen entsprechen und ob andere Mängel vorliegen. Im Falle eines Containeraustausches wird bei jedem Austausch (bei Ein- und Ausgang) ein Container-Austauschbericht (Container Interchange Report, CIR) erstellt. Kommt der Abnehmer seiner Kontrollpflicht nicht nach, gilt der/die Container als in gutem Zustand oder zumindest als dem betreffenden CIR entsprechend geliefert. Kontrollen, die von einem Dritten durchgeführt werden, auf den sich beide Parteien gemeinsam verständigt haben, gelten für beide Parteien als verbindlich.

In Abstimmung mit Belgium Container Trading BV ist der Abnehmer berechtigt, den/die Container vor Lieferung an dem von Belgium Container Trading BV angegebenen Ort zu kontrollieren (oder kontrollieren zu lassen). Diese Kontrolle gilt als Lieferkontrolle gemäß Absatz 6 in diesem Artikel.

Etwaige Beanstandungen und sichtbare Mängel sind Belgium Container Trading BV bei Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Lieferung oder Kontrolle schriftlich anzuzeigen.

Wünscht der Abnehmer schadhafte Container zurückzusenden, so erfolgt dies nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch Belgium Container Trading BV und in der von Belgium Container Trading BV angegebenen Art und Weise.

Die Gefahr des/der Container, die Gegenstand des Vertrages sind, wie z. B. Verlust oder Beschädigung durch Feuer, Diebstahl, unsachgemäße Verwendung oder Bewirtschaftung, geht zu dem Zeitpunkt auf den Abnehmer über, in dem der/die Container gemäß der vereinbarten Lieferkategorie der jeweils gültigen ICC Incoterms rechtlich und/oder tatsächlich geliefert werden.

Artikel 5 - Preise und Zahlungsbedingungen

Die von Belgium Container Trading BV angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich MwSt., Wechselkursänderungen, Versand-, Transport-, Verpackungs-, Lager- und Überwachungskosten, Abgaben und Steuern, einschließlich Ein- und Ausfuhrzöllen und Zollabfertigungsgebühren. Im Falle eines Verkaufs gilt Vorstehendes vollumfänglich in Bezug auf Importzölle, andere Steuern und Kosten im Zusammenhang mit dem Import durch den Abnehmer von Containern, die zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses frei verfügbar waren.

Im Falle Belgium Container Trading BV und der Käufer sich auf einen Festpreis geeinigt haben, ist Belgium Container Trading BV gleichwohl berechtigt, dem Abnehmer strukturelle Veränderungen der preisbildenden Faktoren in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob diese Veränderungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar oder unvorhersehbar waren. Belgium Container Trading BV wird den Abnehmer vorab über derartige Preisänderungen in Kenntnis setzen.

Vorbehaltlich der in den Artikeln 15 Abs. 3 und 16 Abs. 13 genannten Fällen und einer zwischen den Parteien anderweitig vereinbarten Zahlungsfrist, sind die Zahlungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum gemäß den Bedingungen von Belgium Container Trading BV und in der von Belgium Container Trading BV angegebenen Rechnungswährung zu leisten. Einwände des Abnehmers in Bezug auf die Höhe der Rechnungsbeträge schieben die Zahlungsverpflichtung nicht auf.

Artikel 6 - Zahlung und Verzug

Kommt der Abnehmer im Rahmen des Zahlungsziels seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, liegt von Rechts wegen ein Verzug vor. Ab dann hat der Abnehmer bis zur vollständigen Begleichung des fälligen Betrages 1,5 % Zinsen pro Monat auf den vom Abnehmer geschuldeten Betrag zu leisten, es sei denn der gesetzliche Zinssatz für Handelsgeschäfte liegt darüber; in diesem Fall gelten die gesetzlich festgelegten Handelszinsen.

Bleibt der Abnehmer nach einer von Belgium Container Trading BV eingeräumten Zahlungsfrist mit der Erfüllung einer oder mehrerer Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat der Abnehmer Belgium Container Trading BV alle tatsächlich angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, die auf mindestens 15 % des fälligen Betrags, mindestens jedoch auf EUR 250,00 angesetzt werden.

Belgium Container Trading BV ist berechtigt, primär die Kosten, dann die fälligen Zinsen und abschließend die Hauptsumme und die laufenden Zinsen durch die schon vom Abnehmer geleisteten Zahlungen zu tilgen.

Alle vom Abnehmer im Rahmen des Vertrages zu leistenden Beträge sind ohne Skonto, Abzug oder Aufrechnung an Belgium Container Trading BV zu zahlen. Der Abnehmer ist zu keinem Zeitpunkt berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen aufgrund eines Vertrages auszusetzen.

Artikel 7 - Garantie und Garantiebeschränkung

Belgium Container Trading BV gewährleistet, dass der/die Container zum Zeitpunkt der Lieferung die vereinbarten Spezifikationen sowie die branchenüblichen Anforderungen und Standards erfüllt/erfüllen und er/sie frei von Mängeln aufgrund von Material- oder Fertigungsfehlern ist/sind (die Garantie). Belgium Container Trading BV garantiert ausdrücklich keine spezielle Qualität, Funktion, Zweck oder besondere Anwendungsmöglichkeit des/der Container(s).

Die Garantie ist ausdrücklich bis auf den Zeitpunkt der Lieferung und, gegebenenfalls auf den Umfang und die Dauer der Garantie des Herstellers des/der Container(s) gegenüber Belgium Container Trading BV beschränkt.

Die Garantie gilt nicht: (i) für Fehler oder Mängel, die sich auf geringe, marktakzeptable oder technisch bedingte Abweichungen in Bezug auf Qualität, Farbe, Maß- und/oder Gewichtsangaben beziehen; (ii) für gesonderte Bauteile oder Einrichtungen, die zu dem/den Container(n) gehören; (iii) für Mängel, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäße oder unzulässige Verwendung oder Bewirtschaftung unter Nichtbeachtung der Anweisungen von Belgium Container Trading BV zurückzuführen sind; (iv) für gelieferte gebrauchte, d. h., nicht neue Container. Diese werden in dem Zustand geliefert, in dem sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses waren.

Sollte(n) der/die gelieferte(n) Container nicht den Garantiebestimmungen entsprechen und der Abnehmer reklamiert innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Frist, ist Belgium Container Trading BV nur nach eigenem Ermessen verpflichtet, die Container zu ersetzen oder reparieren zu lassen.

Artikel 8 - Haftung und Freistellung

Jegliche Haftung von Belgium Container Trading BV gegenüber dem Abnehmer ist für Schäden aufgrund eines Sachverhalts im Sinne von Art. 7 Abs. 3 ausgeschlossen und beschränkt sich in jedem Fall auf die Haftung für unmittelbare Schäden, die nach dem Ermessen von Belgium Container Trading BV auf den Ersatz oder die Reparatur des/der möglicherweise beschädigten Container(s) oder auf die Rückerstattung des gezahlten Miet- oder Kaufpreises oder eines anteiligen Teils davon begrenzt ist. Die Gesamthaftung von Belgium Container Trading BV ist jederzeit auf den Betrag, den die Versicherung von Belgium Container Trading BV für den jeweiligen Fall übernimmt, und, sofern der Schaden nicht versicherungsmäßig gedeckt ist, auf die Höhe des vereinbarten Kauf- oder Mietpreises über die Höchstdauer von einem Jahr, maximal jedoch auf EUR 100.000 begrenzt.

1. Sollte eine Bestimmung aus dem Vertragsrecht in Bezug auf den See- oder Straßentransport von Gütern Belgium Container Trading BV ganz oder teilweise mit Schadensersatzzahlungen belegen, errechnet sich dieser Schadensersatz aus dem wirtschaftlichen Wert des/der Container(s) am Ort und zum Zeitpunkt der Lieferung.

2. Belgium Container Trading BV ist in keinem Fall für indirekte Schäden haftbar, wie Folgeschäden, entgangener Gewinn, Verladeschäden oder -verluste, entgangene Einsparungen oder Verluste auf Grund von Betriebsunterbrechung.

3. Der Abnehmer hält Belgium Container Trading BV frei von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf diesen Vertrag und den Einsatz und die Bestimmung des/der Container(s), unabhängig davon, wie und von wem auch immer diese verursacht wurden.

Artikel 9 - Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertrages voneinander oder von einer anderen Quelle erhalten haben. Als vertraulich gelten Informationen, die von einer Vertragspartei als vertraulich bezeichnet werden oder wenn sich dies aus der Art der Informationen oder dem Vertrag ergibt.

Artikel 10 - Aussetzung, Kündigung und Beendigung

Belgium Container Trading BV ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag vollständig und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder den Vertrag zu beenden und den/die Container zurückzunehmen oder zurücknehmen zu lassen, falls: (i) der Abnehmer mit der Erfüllung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten in Verzug gerät; (ii) Tatsachen oder Umstände, die Belgium Container Trading BV nach Vertragsabschluss bekannt werden, zu berechtigten Befürchtungen Anlass geben, dass der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird; (iii) der Abnehmer versäumt, die für die Erfüllung seiner Vertragspflichten vereinbarten Sicherheiten zu leisten; (iv) der Abnehmer gegen eine ihm auferlegte gesetzliche Pflicht verstößt; (v) Der Abnehmer für zahlungsunfähig erklärt wird oder Vermögensgegenstände des Abnehmers oder der/die Container beschlagnahmt werden; (vi) das Unternehmen des Abnehmers aufgelöst wird, die Geschäftstätigkeit einstellt oder nicht mehr existiert.

Des Weiteren ist Belgium Container Trading BV zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn Umstände eintreten, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder wenn die Erfüllung nach Maßstäben von Redlichkeit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann.

Bei Beendigung oder Kündigung des Vertrages werden die Ansprüche von Belgium Container Trading BV dem Abnehmer gegenüber unmittelbar fällig.

Artikel 11 - Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen der Vertragsparteien unabhängigen Umstände, die eine Erfüllung der vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise verhindern. Zur höheren Gewalt zählen insbesondere: Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Brand, Wasserschaden und extreme Wetterbedingungen, Streik, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Defekte an Maschinen und Anlagen, Störungen in der Energieversorgung, einschränkende Behördenentscheidungen, fehlende behördliche Genehmigungen, terroristische Handlungen oder deren Folgen sowie Mängel bei der Ausführung durch Dritte.

Artikel 12 - Rechtsstreitigkeiten und Anwendbares Recht

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden ausschließlich dem Gericht vorgelegt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sitz von Belgium Container Trading BV fällt. Belgium Container Trading BV ist jedoch berechtigt, den Rechtsstreit einem anderen Gericht vorzulegen, das nach dem Gesetz oder den Verträgen zuständig ist. Jeder zwischen Belgium Container Trading BV und dem Abnehmer geschlossener Vertrag unterliegt dem belgischen Recht.

Artikel 13 - Anwendbarkeit und Fundstelle

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer in Antwerpen in niederländischer, deutscher und englischer Fassung hinterlegt. Der niederländische Text ist in Bezug auf die Auslegung des Inhaltes und den Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Es gilt jeweils die zuletzt hinterlegte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 14 - Besondere Bestimmungen Container-Projekte

Container-Projekte werden von Belgium Container Trading BV nur durchgeführt, wenn die Spezifikationen für den/die zu liefernden Container nach Ansicht von Belgium Container Trading BV in einem gesonderten Vertrag hinreichend eindeutig festgelegt sind.

Artikel 15 - Besondere Bestimmungen Verkauf

Sofern nicht anderweitig schriftlich von Belgium Container Trading BV angegeben, beginnt die Lieferfrist zu dem Zeitpunkt, zu dem Belgium Container Trading BV die Zahlung des Kaufpreises erhält.

Lieferung und Rückgabe des/der Container(s) erfolgen ab Werk/Depot Belgium Container Trading BV gemäß Incoterms 2010, soweit die Parteien nicht anderweitig vereinbaren.

Sofern Belgium Container Trading BV nichts anderes bestimmt, muss die Zahlung des vollständigen Kaufpreises vor der Lieferung erfolgen.

Alle gelieferten Container bleiben so lange Eigentum von Belgium Container Trading BV, bis der Abnehmer alle Verpflichtungen aus dem mit Belgium Container Trading BV geschlossenen Vertrag vollständig erfüllt hat (Vorbehaltsware).

Artikel 16 - Besondere Bestimmungen Vermietung

In Abstimmung mit Belgium Container Trading BV besteht die Möglichkeit, Reservierungen für die Anmietung von Containern für einen bestimmten Zeitraum vorzunehmen. Der/die Container bleiben zu jeder Zeit Eigentum von Belgium Container Trading BV.

Der Abnehmer ist verpflichtet, den/die Container während der Mietdauer auf seine Kosten und Gefahr als guter Mieter zu bewirtschaften und in einem ordnungsgemäßen und betriebsfähigen Zustand zu halten.

Belgium Container Trading BV ist jederzeit berechtigt, den/die Container auf ordnungsgemäße Einhaltung des Vertrages seitens des Abnehmers hin zu überprüfen.

Der Abnehmer informiert Belgium Container Trading BV mindestens 2 (zwei) Arbeitstage vorher über die Rückgabe des/der Container(s). Andernfalls sind der/die Container auf dem Gelände von Belgium Container Trading BV in Antwerpen, Belgien, zurückzuliefern.

Der Abnehmer gibt den/die Container nach Ablauf der Mietzeit in demselben Zustand wie zu Beginn der Mietzeit, vollständig gereinigt, zurück.

Lieferung und Rückgabe des/der Container(s) erfolgen ab Werk/Depot Belgium Container Trading BV gemäß Incoterms 2010, soweit die Parteien nicht anderweitig vereinbaren.

Belgium Container Trading BV

Datum: Juli, 2026.